
Christen
pro Köln ist einer von mehreren Arbeitskreisen der
Bürgerbewegung pro Köln,
der seine politischen Inhalte und Ziele auf dieser Internetseite
vorstellt und diese im
Gesamtverband in den innerparteilichen Diskussionsprozeß
einbringt.
11. April 2010:
Extremer Verfassungsschutz?
Am 22. März dieses Jahres wurde der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2009 des Landes Nordrhein-Westfalen durch das Innenministerium NRW veröffentlicht. Pro Köln (und pro NRW) werden "vom Verfassungsschutz beobachtet", weil angeblich bei diesen Gruppierungen "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen" vorliegen sollen. Diesen Verdacht schöpft das Innenministerium unter Dr. Ingo Wolf (FDP) unter anderem aus den für jeden einsehbaren Publikationen im Internet.
Auf welch tönernen Füßen diese Äußerungen des Innenministeriums stehen, sei an nachfolgendem Beispiel erläutert.
Die Bürgerbewegung pro Köln hat in den kommunalen Gremien, in denen sie vertreten ist, stets gegen die Zurverfügungstellung von öffentlichen Geldern für die Förderung von Homosexuellenprojekten gestimmt. Daraus leitet das Innenministerium ab, daß pro Köln gesellschaftliche Gruppen ausgrenze. Im Verfassungsschutzbericht steht:

Auszug aus dem Verfassungsschutzbericht des Landes NRW für das Jahr 2009, vorgestellt im März 2010
Der derzeitige Innenminister des Landes NRW, Ingo Wolf, ist also der Meinung, daß jede Partei ihre Zustimmung zur Förderung jedes beliebigen Homosexuellenprojektes geben muß, sei es nun die Gewährung von Geldern für ein Beratungszentrum für "Lesben und Schwule", das bis vor kurzem in erster Linie für homosexuelle Senioren (wozu man jeden Schwulen über 40 Jahren rechnete) sorgte, oder sei es für einen homosexuellen Jugendklub für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 - 25 Jahren, in dem Jugendliche zu einem "Coming-Out" ermutigt werden. Stimmt man in den allgemeinen Konsens nicht mit ein, so steht man für Ingo Wolf offenbar im Verdacht, ein Verfassungsfeind zu sein.
Hier stellen wir die Frage, ob nicht umgekehrt dieser Verfassungsschutz noch voll auf dem Boden des Grundgesetzes steht, das ausdrücklich die Meinungsfreiheit für jeden Bundesbürger festschreibt. Eine gleichgeschaltete Parteienlandschaft, die der Innenminister anscheinend gerne hätte, ähnelt doch sehr stark dem System der untergegangenen DDR, in der keine abweichende Meinung geduldet wurde. Wir Christen pro Köln sagen im Hinblick auf Homosexualität "Toleranz ja - Förderung nein." Dies schließt selbstverständlich eine Förderung von Homosexuellenprojekten aus, und damit sehen wir uns durchaus auf der Linie der Kongregation für die Glaubenslehre, wonach die Achtung gegenüber homosexuellen Personen in keiner Weise zur Billigung des homosexuellen Verhaltens oder zur rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften führen kann. Selbstverständlich schließt das auch die Gewährung von öffentlichen Geldern zur Förderung der homosexuellen Lebensweise aus.
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Ein Wort noch zu dem Vorwurf in dem Verfassungsschutzbericht, daß pro Köln und pro NRW mit ihren Aussagen und Forderungen die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte mißachteten, insbesondere die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot. Ausländer würden wegen ihrer Nationalität, Abstammung oder Religionszugehörigkeit pauschal herabgesetzt oder diffamiert.
Hier erklären wir dem Innenminister ganz deutlich, daß für uns Christen - und nahezu der gesamte Vorstand von pro Köln und pro NRW zählt dazu - jeder Mensch mit den gleichen natürlichen Rechten ausgestattet ist und daß jeder Mensch die gleichen Rechte und die gleiche Würde besitzt, und zwar unabhängig von Nationalität, Abstammung, Religionszugehörigkeit oder sonstigen Merkmalen. Selbstverständlich zählen dazu auch die Muslime.
Umgekehrt gibt es Probleme zwischen dem Islam und unserem Grundgesetz: "Konflikte zwischen dem westlich und dem islamisch geprägten Menschenrechtsverständnis werden nicht nur anhand von Rechtstexten deutlich, sondern auch anhand vieler Fragen, die in Deutschland alltäglich die Medien, die Politik und mitunter die Justiz beschäftigen: Sind Männer und Frauen im Islam gleichberechtigt? Werden Muslimen und Nicht-Muslimen die gleichen Rechte zugestanden? Ist das Tragen des Kopftuchs Ausdruck von Religionsfreiheit? Entspricht eine Zwangsverheiratung der Scharia? Dabei sind dies keine abstrakten theologischen Überlegungen - sondern konkrete Fragen, die entscheidend sind für ein friedliches Zusammenleben der Religionen und Kulturen." (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)
DARÜBER sollte sich unser NRW-Innenminister Gedanken machen. Unsere Positionen sind weder fremdenfeindlich noch menschenverachtend. Wir verteidigen lediglich offensiv die Werte des demokratischen Rechtsstaates gegenüber der islamistischen Herausforderung. Dies unterscheidet uns diametral vom nordrhein-westfälischen Innenminister Ingo Wolf.