Christen pro Köln ist einer von mehreren Arbeitskreisen der Bürgerbewegung pro Köln,
der seine politischen Inhalte und Ziele auf dieser Internetseite vorstellt und diese im
Gesamtverband in den innerparteilichen Diskussionsprozeß einbringt.

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07. Februar 2009:

Rücknahme der Exkommunikationen

Papst Benedikt XVI. hat die Exkommunikation der vier von Erzbischof Marcel Lefebvre konsekrierten Weihbischöfe der Priesterbruderschaft St. Pius X. entsprechend eines Gesuches des Generalsuperiors der Gemeinschaft aufgehoben.

Dies schlägt zur Zeit hohe Wellen nicht nur im deutschen Blätterwald und bei unserer Bundeskanzlerin.

Sie finden nachfolgend einen Leserbrief, mit dem Herr Dr. Christoph Heger kurz und präzise einen Kommentar an die Kölner Presse geschrieben hat. Er hat uns freundlicherweise die Genehmigung zum Abdruck auf Christen pro Köln erteilt.

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

die Stellungnahmen vieler Leser und naseweiser Kommentatoren verwundern mich.

Zum einen, daß sich Menschen, denen der katholische Glaube sowieso Hekuba ist, bemüßigt fühlen, dem Heiligen Vater, einem außerordentlich klugen und wohlwollenden Papst, anmaßende Lehren zu erteilen. Aber solche können sich ja in guter Gesellschaft wähnen, seit Bundeskanzlerin Angela Merkel sich als Oberpäpstin aufführt – und deshalb für mich unwählbar geworden ist.

Zum anderen, daß Leser, denen der katholische Glaube noch etwas zu bedeuten scheint, nicht die Richtigkeit der Entscheidung von Papst Benedikt XVI. erkennen. Sie ist richtig, weil ein Papst, der die Aufhebung dieser schwersten Kirchenstrafe denen, die darum bitten, aus politischer Rücksichtnahme verweigern würde, nicht mehr Heiliger „Vater“ genannt werden könnte.

Die jetzt von vielen Seiten – insbesondere interessierter – erhobene Forderung, diese Entscheidung im Falle des Bischofs Williamson rückgängig zu machen, ist mit katholischem Kirchenrecht nicht zu vereinbaren. Dieses Recht schützt die Rechtgläubigkeit der katholischen Religion, nicht die Rechtgläubigkeit in historischen Dingen – auch dann nicht, wenn alle Welt meint, es sei unerträglich, wenn ein britische Bürger sein freies Rederecht zu unliebsamen Äußerungen in Anspruch nimmt, aber es für einen Sieg der Meinungsfreiheit erklärt, wenn die katholische Kirche nicht mehr mit den Mitteln des Kirchenrechts das ihr von ihrem Stifter anvertraute Glaubensgut wahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Heger

Wir bedanken uns bei Herrn Dr. Heger und haben dem nichts hinzuzufügen.